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Aufgrund der Ungleichbehandlung hinsichtlich der Einlagensicherung von natürlichen Personen gegenüber WE-Gemeinschaften, wurde nun das Zahlungdienstgesetz geändert und im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 66/2009) veröffentlicht.
Nach geltender Rechtslage sind die Einlagen natürlicher Personen unbeschränkt gesichert. Ab 01.01.2010 wird die Einlagensicherung für natürliche Personen auf € 100.000,-- reduziert. Die Neuerung in § 93 Abs. 4 Bankwesengesetz bringt jetzt eine Änderung für alle Einlagen, die nicht von natürlichen Personen stammen (also auch von Wohnungseigentümergemeinschaften). Ab 01.07.2009 wird die Einlagensicherung von bisher € 18.000,-- (90 Prozent von € 20.000,--) auf € 50.000,-- angehoben. Ab dem 01.01.2011 wird die Einlagensicherung für nicht natürliche Personen der Einlagensicherung für natürliche Personen angeglichen und auf € 100.000,-- angehoben. (Quelle: OIZ 08/09)