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Der Antrag wird automatisch an die Wohnbauvereinigungen weitergeleitet und dort bearbeitet. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Im Falle der Zuweisung einer Wohnung werden Sie von einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung schriftlich verständigt. Ist dies innerhalb von 2 Jahren nicht der Fall, so müssen Sie den Antrag erneut stellen. Genauere Beschreibung entnehmen Sie dem online-Antrag.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnbauträger oder an Ing. Manfred Dworak!
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