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Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Als Hauptmieter eines unserer Objekte füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus und lassen Sie uns den Meldezettel zukommen. Wir retournieren Ihnen das von uns bestätigte Formular.
Die Meldezettel für Personen, die in Ihrem Haushalt wohnen aber nicht im Mietvertrag aufscheinen, werden vom Hauptmieter selbst unterschrieben.
Bei Wohnungseigentum obliegt die Unterfertigung des Meldezettels dem Eigentümer.